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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2011 - L 3 KA 50/09   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2011 - L 3 KA 50/09 (https://dejure.org/2011,126587)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.01.2011 - L 3 KA 50/09 (https://dejure.org/2011,126587)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - L 3 KA 50/09 (https://dejure.org/2011,126587)
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  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 41/96 R

    Krankenhausarzt - Ermächtigung - vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2011 - L 3 KA 50/09
    In der Rechtsprechung ist überdies geklärt, dass statusbegründende Verwaltungsakte im Vertragsarztrecht keine Rechtspositionen mit Rückwirkung begründen können; dies gilt auch für Genehmigungen, die - wie vorliegend - an persönlich-fachliche Qualifikationen anknüpfen und damit einhergehend zur Erbringung bestimmter Leistungen berechtigen können (Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-2500 § 85 Nr. 19; SozR 3-1500 § 97 Nr. 3; zuletzt BSG, Beschluss vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 20/09 B - juris).

    Denn zum Schutz aller an der Leistungserbringung im System der gesetzlichen Krankenversicherung Berechtigter und aus ihr Verpflichteter, aber insbesondere zum Schutz der Versicherten muss bereits zu Beginn einer vertragsärztlichen Behandlung feststehen, ob die zu erbringenden Leistungen innerhalb des Systems der Gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden (BSG SozR 3-1500 § 97 Nr. 3).

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 36/99 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Arthroskopische Leistungen - Vertragsärztliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2011 - L 3 KA 50/09
    Ohne Bedenken zulässig sind allerdings nur Regelungen, die den Arzt nicht von einem Leistungsbereich ausschließen, der zum Kern seines Fachgebiets gehört bzw für diesen wesentlich und prägend ist (BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 15; SozR 4-2500 § 87 Nr. 16; SozR 4-2500 § 121 Nr. 4).

    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der betroffene Leistungsbereich zu den in der maßgeblichen (berufsrechtlichen) Weiterbildungsordnung genannten Inhalte und Ziele gehört, in denen eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten erworben werden müssen (BVerfG aaO; BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 15 und 16) oder die Tätigkeit des Fachgebiets ohne das Angebot entsprechender spezieller Leistungen nicht sinnvoll ausgeübt werden kann (BSG SozR 4-2500 § 121 Nr. 4).

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2011 - L 3 KA 50/09
    Ohne Bedenken zulässig sind allerdings nur Regelungen, die den Arzt nicht von einem Leistungsbereich ausschließen, der zum Kern seines Fachgebiets gehört bzw für diesen wesentlich und prägend ist (BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 15; SozR 4-2500 § 87 Nr. 16; SozR 4-2500 § 121 Nr. 4).
  • BVerfG, 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Versagung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2011 - L 3 KA 50/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG; SozR 4-2500 § 135 Nr. 2) und des BSG (zuletzt: SozR 4-2500 § 121 Nr. 4) ist die Normierung zusätzlicher Qualifikationsanforderungen für bestimmte spezialisierte Leistungen im EBM-Ä rechtlich auch nicht zu beanstanden.
  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 24/96

    Honoraranspruch nach § 85 Abs. 2a SGB V

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2011 - L 3 KA 50/09
    In der Rechtsprechung ist überdies geklärt, dass statusbegründende Verwaltungsakte im Vertragsarztrecht keine Rechtspositionen mit Rückwirkung begründen können; dies gilt auch für Genehmigungen, die - wie vorliegend - an persönlich-fachliche Qualifikationen anknüpfen und damit einhergehend zur Erbringung bestimmter Leistungen berechtigen können (Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-2500 § 85 Nr. 19; SozR 3-1500 § 97 Nr. 3; zuletzt BSG, Beschluss vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 20/09 B - juris).
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 20/09 B

    Vertragsärztliche Versorgung - keine rückwirkende Zuerkennung von Zulassungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2011 - L 3 KA 50/09
    In der Rechtsprechung ist überdies geklärt, dass statusbegründende Verwaltungsakte im Vertragsarztrecht keine Rechtspositionen mit Rückwirkung begründen können; dies gilt auch für Genehmigungen, die - wie vorliegend - an persönlich-fachliche Qualifikationen anknüpfen und damit einhergehend zur Erbringung bestimmter Leistungen berechtigen können (Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-2500 § 85 Nr. 19; SozR 3-1500 § 97 Nr. 3; zuletzt BSG, Beschluss vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 20/09 B - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2006 - L 7 KA 67/01

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Abrechnungsfristen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2011 - L 3 KA 50/09
    Abgesehen davon, dass dieses auf das Sozialleistungsrecht zugeschnittene Rechtsinstitut im Vertragsarztrecht keine Anwendung findet (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. März 2006 - L 7 KA 67/01 - juris), ist die Klägerin bereits vom Zulassungsausschuss Hannover in dessen Merkblatt zur Beantragung einer Zulassung auf das Erfordernis gesonderter Genehmigungen (ua für Psychotherapie und Sonographie) hingewiesen worden, so dass für einen Beratungsfehler kein Anhaltspunkt besteht.
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